Page 52 - Airpower in 20th Century - Doctrines and Employment
P. 52
52 airpower in 20 Century doCtrines and employment - national experienCes
tH
doch, lediglich mit 30mm-Kanonen bewaffnet, kaum als gefechtsfähig zu bezeich-
nen. Die öffentliche Meinung schlug in einem erheblichen Ausmaß um, sodass noch
1991 – wohlweislich nach Ende des Kalten Krieges – innerhalb sehr kurzer Zeit
der Ankauf von Luft-Luft- und Boden-Luft-Lenkwaffen beschlossen und budgetiert
werden konnte. 91
Mit diesem Ankauf war eine über lange Zeit hinweg, hitzig von allen Seiten ge-
führte Rüstungsdiskussion nach 35 Jahren abgeschlossen. Sie zeigt wohl wie kein
anderer Beschaffungsvorgang den Wertewandel des Luftraumes im Kalten Krieg.
4. Zusammenfassung und Ausblick
„Austrian security will be precarious both in the short and the long-term.” Die-
92
ser Satz, formuliert im Jahr 1955 im Hinblick auf die anfänglichen Anstrengungen
Österreichs, eine eigene Luftstreitkraft aufzubauen, findet sich in den Akten des
britischen Foreign Office wieder. Als Begründung für diese Einschätzung wird da-
bei angegeben, dass sich die militärischen Planungen, die durchwegs mit jenen der
Westmächte korrelierten, nicht mit den politischen Vorstellungen des Landes deck-
ten, und dies wohl in der Zukunft auch nicht tun würden: „[…] the responsible Aus-
trian leaders are not prepared to face the real issues in the military field which are
the concomitant of their new political responsibilities.“ 93
Tatsächlich stellt genau dieser Punkt das Grundproblem in der Entwicklung der
Österreichischen Luftstreitkräfte in allen Bereichen dar, das sich letztlich bis zum
Ende des Kalten Krieges ziehen sollte. Die Luftstreitkräfte, die 1955 auf minimaler
Basis gleichsam aus dem Nichts aufgebaut werden mussten, fanden innerhalb des neu
entstehenden Bundesheeres sowie der langsam entstehenden Verteidigungspolitik,
denkbar schlechte Grundvoraussetzungen vor, die zunächst nur durch ausländische
Hilfslieferungen ausgeglichen werden konnten. Die jungen Luftstreitkräfte wurden
von Anfang an finanziell und daraus abgeleitet strukturell derart beschränkt, dass
durchwegs vorhandenen Planungen nicht umgesetzt und die operativen Kernaufga-
ben der Luftverteidigung und Luftunterstützung bereits im Ansatz nicht abgedeckt
werden konnten. Wesentlich schwerer wog jedoch der daraus abgeleitete Umstand,
dass sich der Luftraum damit nicht in die Sicherheits- und Verteidigungspolitik des
Landes und damit in den Neutralitätsraum integrieren konnte. Das politische Interes-
se an einer Stärkung der Luftstreitkräfte beziehungsweise einer Integration des Luft-
raumes war zudem deshalb so minimal, da letzterer keiner gesteigerten öffentlichen
Wahrnehmung unterlag. Dies änderte sich erst als Krisen und äußere Einflussnah-
men auftraten und ein gewisses Bedrohungsgefühl auch im Luftraum spürbar wurde.
91
Es waren das die Luft-Luft-Lenkwaffe „Sidewinder“ und die leichte Fliegerabwehrlenkwaffe „Mi-
stral“. Vgl. Hoffmann, Von Radar Raketen und Neutralität…, S. 107.
92
TNA, FO 371/117835.
93
TNA, FO 371/117835.

