Page 49 - Airpower in 20th Century - Doctrines and Employment
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neutraler luftraum. die entwiCklung und zäsuren der ÖsterreiCHisCHen luftstreitkräfte ...  49


            in den späten 1940er und frühen 1950er Jahren hatte sich der defensive Sektor, vor
            allem im Gebiet der Fliegerabwehr, aber rasant weiterentwickelt, sodass man etwa
            im Bereich des luftspezifischen Objektschutzes von einer effektiven Verteidigung
            ohne Lenkwaffen nicht mehr sprechen konnte. So muss diese im österreichischen
            Staatsvertrag  verankerte  Klausel  im  Lichte  des  globalen  Wettrüstens  der  beiden
            Machtblöcke im beginnenden Kalten Krieg und des sich damit zunehmend entfal-
            tenden Bedrohungspotentials aus der Luft gesehen werden. Im Gegensatz zu Öster-
            reich hatte Italien, dessen Friedensvertragsentwurf zunächst eine ähnliche Klausel
            enthielt, mit dem Argument, dass man damit „(…) nicht mehr in der Lage [sei], sich
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            zu verteidigen“  eine erhebliche Abschwächung der Formulierung, die nun die De-
            fensivlenkwaffen aus dem Verbot ausnahm, erreichen können. Ein ähnlicher Schritt
            wurde in Österreich von militärischer Seite zwar gefordert, jedoch von der Politik
            kategorisch abgelehnt: Die einzelnen Bestimmungen des Staatsvertrages sollten ein-
            gehalten und nicht interpretiert werden. Es sollte schließlich bis 1990 dauern, bis
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            man den Artikel 13 im Zuge einer Obsoleterklärung  auch tatsächlich aufhob.
               Die Diskussion um die Anschaffung von Lenkwaffen zog sich über einen Zeitraum
            von 35 Jahren über mehrere Phasen hinweg. Durch die strikte Ablehnung vonseiten
            der Politik, sich mit diesem Thema überhaupt zu beschäftigen, war die erste Phase
            vor allem militärisch geprägt und wurde in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen.
            Es war gerade die Fliegerabwehr, die sich im Ernstfall einem gänzlich übermächti-
            gen Luftgegner entgegenzustellen hatte, und daher vehement auf eine Nachrüstung
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            mit Lenkwaffen drängte.  Da in der Anfangsphase der Österreichischen Luftstreit-
            kräfte auch keine Jagdflugzeuge zur Verfügung standen, musste letztlich das gesam-
            te obere Spektrum des Luftraumes ungesichert bleiben. Welch erhebliche Probleme
            diese Aufgabe des österreichischen Luftraumes aufwarf, zeigten etwa die Gescheh-
            nisse des Jahres 1958. Obwohl zu diesem Zeitpunkt Know-how am Sektor der Ra-
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            keten- und Lenkwaffentechnologie  innerhalb der Österreichischen Luftstreitkräfte
            vorhanden war, konnte dieses nicht nutzbringend umgesetzt werden, weshalb man
            sich Anfang der 1960er Jahre vonseiten der Luftstreitkräfte eingestehen musste, den
            Anschluss an diese sich ständig weiterentwickelnde Technologie verloren zu haben.
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               Als 1959 tschechoslowakische Raketenwerfer  für die Artillerie beschafft und
            ein Jahr später auch der Ankauf von schweizerischen Panzerabwehrlenkwaffen vom
            Typ „Mosquito“ für die Panzerabwehr erwogen wurde, erwartete man sich Ähnli-
            ches auch am Luftsektor. Diese Vorstellungen wurden bitter enttäuscht, stattdessen
            wurden strukturelle Veränderungen im Aufbau der Luftstreitkräfte eingeleitet. Die

            75   Hecht, Militärische Bestimmungen in den Friedensverträgen von 1947, S.382.
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                Vgl. Gerald Stourzh, Um Einheit und Freiheit, Wien 1998, S. 776ff.
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                Vgl. Roland Rabenstein, Die Fliegerabwehrtruppe, in: Austroflug 4/1957, S. 11.
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                In Person von Dr. Friedrich Halder, der im Zweiten Weltkrieg innerhalb des Reichsluftfahrtministe-
               rium für die Fliegerabwehrraketenforschung zuständig gewesen war.
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                Vgl. Axel Alber, An Sankt Barbaras gnädiger Hand… Die Geschichte der Artillerie im Österreich-
               ischen Bundesheer der Zweiten Republik, Wien 2005, S. 30 sowie S. 94f.
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