Page 48 - Airpower in 20th Century - Doctrines and Employment
P. 48
48 airpower in 20 Century doCtrines and employment - national experienCes
tH
72
Dieser Umstand musste auch auf die Verteidigungspolitik Rückwirkungen haben.
Für die Luftstreitkräfte bedeutete dies den Anfang vom Ende in der Ära des Kalten
Krieges. Man versank in einen nahezu als bedeutungslos zu bezeichnenden Status,
wurde strukturell zerschlagen und auf ein kleineres operatives Aufgabenspektrum
reduziert. Es benötigte das Ende des Kalten Krieges und eine neuerliche Krise in
Gestalt des Jugoslawienkrieges 1991 um diesen Umstand wieder zu ändern.
Betrachtet man die aufgezeigten Krisen in einer Rückschau, so bildeten sich ent-
lang der entsprechenden Einsätze zahlreiche Probleme ab. Diese waren nun nicht nur
in den strukturellen Bedingungen oder den jeweiligen operativen Schwerpunkten
gegeben, sondern vor allem in der Abwicklung rüstungspolitischer Entscheidungen.
Derartige Problemstellungen entwickelten sich nicht erst anhand der Krisen selbst,
sondern waren Teil einer oft jahrzehntelangen Diskussion, deren Betrachtung tiefen
Einblick in die österreichische Verteidigungspolitik zulässt.
3. Rüstungsdiskussionen am Beispiel der
Raketen-Lenkwaffen-Frage
Rüstungs- und Materialbeschaffung sind besondere Bereiche der Landesverteidi-
gungspolitik. Sie sind Ausdruck einer politischen wie auch gesellschaftlichen Wil-
lensbildung, dem Militär für die jeweils zugeschriebene Rolle sowie die operativen
Aufgaben entsprechende Mittel in die Hände zu geben. Folglich waren und sind
diese immer wieder Kristallisationspunkt einer öffentlichen Beschäftigung mit der
Landesverteidigung und mündeten nicht selten in eine Diskussion über den Sinn und
den Zweck derselben. In Österreich kam es gerade im Verlauf des Kalten Krieges
immer wieder zu derartigen öffentlichen aber auch militärinternen Diskussionen, die
meist auch Wendepunkte in der Wahrnehmung der Landesverteidigung markierten.
Eine Diskussion hielt sich dabei jedoch besonders hartnäckig über vier Jahrzehnte
hinweg, wo sie in unterschiedlicher Intensität immer wieder sehr kontrovers debat-
tiert wurde: die Frage nach der Ausrüstung des Bundesheeres und hier vor allem der
Luftstreitkräfte mit Raketen respektive Lenkwaffen.
Ausgelöst wurde dies durch ein offizielles Lenkwaffenverbot, festgeschrie-
ben im Artikel 13 des Österreichischen Staatsvertrages, welches den Besitz „[…]
73
irgendeine[r] Art von selbstgetriebenen oder gelenkten Geschossen […]“ unter-
sagte. Dies sorgte innerhalb des Österreichischen Bundesheeres und hier vor allem
innerhalb der Luftstreitkräfte für Unmut, da dieser zu einem Zeitpunkt formuliert
worden war, als Lenkwaffen vor allem eine offensive Ausrichtung hatten. Gerade
74
72
Vgl. Oliver Rathkolb, Bruno Kreisky und die Heeresreformdiskussion 1970/1971, in: Rauchenstein-
er/Etschmann/Rausch (Hrsg.), Tausend Nadelstiche, S. 47ff.
73
Stourzh, Geschichte des Staatsvertrages 1945–1955, S.257f.
74
Das Verbot von Lenkwaffen basierte im Wesentlichen auf den britischen Erfahrungen mit den sogen-
annten deutschen Vergeltungswaffen V1 und V2 im Zweiten Weltkrieg.

