Page 46 - Airpower in 20th Century - Doctrines and Employment
P. 46

46                            airpower in 20  Century doCtrines and employment - national experienCes
                                               tH


            alarmiert, konnte jedoch durch das Zögern der Politik nicht in die Einsatzräume
                     59
            abrücken.  Als nach stundenlangen Beratungen schlussendlich eine Definition der
            gesamten Situation gefunden wurde und die alarmierten Heeresteile die Kasernen
            verließen, hatte sich die Bedrohung bereits offensichtlich entfaltet. Dieser Umstand
            traf in besonderer Weise auf die Luftstreitkräfte zu, da sich in deren Einflussbereich
            die sichtbarste Bedrohung manifestiert hatte. Auch hier zögerte die politische Seite
            eine konkrete Reaktion, nämlich den Einsatz der J-29F „Tunnans“, anzuordnen. Man
            tat dies erst, als sowjetische Flugzeuge in offensichtlicher Aufklärungsmission so-
                                            60
            gar die Hauptstadt Wien überflogen  und die Regierung aufgrund der Wirkung auf
            die Öffentlichkeit eine Reaktion setzen musste.  Doch verband man diesen Einsatz
                                                      61
            mit etlichen Auflagen und Einschränkungen: die Piloten dürften im Ernstfall nur
            auf Anweisung des Bundesministers für Landesverteidigung schießen und zudem
                                                                         62
            war ihnen das Überfliegen der sogenannten „30km-Zone“ untersagt.  Diese war zu
            Beginn des Einsatzes von Regierungsseite als Verbotszone für alle Bundesheerteile
            gebildet worden, dass heißt das Bundesheer hatte einen Abstand von 30km zur ei-
                                                                                     63
            genen Staatsgrenze einzuhalten, um offiziell die UdSSR nicht zu „provozieren“.
            Der J-29F-Einsatz, derart reglementiert, zeigte nun schonungslos die Schwächen der
            österreichischen Rüstungspolitik, vor allem aber der bisherigen Auffassung der Luft-
            raumverteidigung auf. Die J-29F stiegen von ihren Stützpunkten erst auf, als sowje-
            tische Maschinen den österreichischen Luftraum bereits verlassen hatten. Sie hatten
            zudem weder ein Bordradar noch eine Verbindung zu den militärischen Radarstati-
            onen am Boden, womit der Pilot den Himmel optisch absuchen musste. Schließlich
                                                                             64
            untersagte man eine für Patrouillenflüge adäquate Bewaffnung der J-29F.  Wie die
            Wahrnehmung des Luftraums in der Krise stattfand, verdeutlicht auch der Umstand,
            dass man sich trotz der Luftraumverletzungen nicht dazu durchringen konnte, den
            zivilen Flugverkehr vor allem in Wien-Schwechat einzustellen. Stattdessen ordnete
            man die militärischen Patrouillenflüge diesem unter. Die J-29F wurden bereits nach
                                                          65
            wenigen Tagen wieder aus dem Einsatz abgezogen.

            59
               Vgl.  Horst  Pleiner/Hubert  Speckner  (Hrsg.),  Zur  Verstärkung  der  nördlichen  Garnisonen…,  S.
               127f.
            60   Vgl. Militärgeschichtliche Forschungsabteilung des Heeresgeschichtlichen Museums Wien (MG-
               FA)/Bestand Sicherungseinsatz 1968 (SiE 1968), Tagesmeldung, Kommando Luftstreitkräfte, Zl.
               1548-geh/EZ/68, 23.08.1968.
            61   Zu  den  diplomatischen  Protesten  bezüglich  der  sowjetischen  Luftraumverletzungen  siehe  Peter
               Ruggenthaler, Der Neutralität verpflichtet: die sowjetisch-österreichischen Beziehungen 1968, in:
               Karner/u.a. (Hrsg.), Prager Frühling. Das internationale Krisenjahr 1968. Beiträge, Graz 2008, S.
               999ff.
            62
               Vgl. Hoffmann, Luftraum in der Krise, S. 105.
            63
               Vgl. MGFA/Bestand SiE 1968, Vortrag, Bundesministerium für Landesverteidigung, StbAbt, o. Zl.,
               23.08.1968.
            64
                Vgl. MGFA/Bestand SiE 1968, Gedächtnisprotokoll über die am 21. August 1968 stattgefundene
               Besprechung. Zeitablauf, o. Zl., 21.08.1968.
            65
                Vgl. Hoffmann, Luftraum in der Krise, S. 106.
   41   42   43   44   45   46   47   48   49   50   51