Page 46 - Airpower in 20th Century - Doctrines and Employment
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alarmiert, konnte jedoch durch das Zögern der Politik nicht in die Einsatzräume
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abrücken. Als nach stundenlangen Beratungen schlussendlich eine Definition der
gesamten Situation gefunden wurde und die alarmierten Heeresteile die Kasernen
verließen, hatte sich die Bedrohung bereits offensichtlich entfaltet. Dieser Umstand
traf in besonderer Weise auf die Luftstreitkräfte zu, da sich in deren Einflussbereich
die sichtbarste Bedrohung manifestiert hatte. Auch hier zögerte die politische Seite
eine konkrete Reaktion, nämlich den Einsatz der J-29F „Tunnans“, anzuordnen. Man
tat dies erst, als sowjetische Flugzeuge in offensichtlicher Aufklärungsmission so-
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gar die Hauptstadt Wien überflogen und die Regierung aufgrund der Wirkung auf
die Öffentlichkeit eine Reaktion setzen musste. Doch verband man diesen Einsatz
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mit etlichen Auflagen und Einschränkungen: die Piloten dürften im Ernstfall nur
auf Anweisung des Bundesministers für Landesverteidigung schießen und zudem
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war ihnen das Überfliegen der sogenannten „30km-Zone“ untersagt. Diese war zu
Beginn des Einsatzes von Regierungsseite als Verbotszone für alle Bundesheerteile
gebildet worden, dass heißt das Bundesheer hatte einen Abstand von 30km zur ei-
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genen Staatsgrenze einzuhalten, um offiziell die UdSSR nicht zu „provozieren“.
Der J-29F-Einsatz, derart reglementiert, zeigte nun schonungslos die Schwächen der
österreichischen Rüstungspolitik, vor allem aber der bisherigen Auffassung der Luft-
raumverteidigung auf. Die J-29F stiegen von ihren Stützpunkten erst auf, als sowje-
tische Maschinen den österreichischen Luftraum bereits verlassen hatten. Sie hatten
zudem weder ein Bordradar noch eine Verbindung zu den militärischen Radarstati-
onen am Boden, womit der Pilot den Himmel optisch absuchen musste. Schließlich
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untersagte man eine für Patrouillenflüge adäquate Bewaffnung der J-29F. Wie die
Wahrnehmung des Luftraums in der Krise stattfand, verdeutlicht auch der Umstand,
dass man sich trotz der Luftraumverletzungen nicht dazu durchringen konnte, den
zivilen Flugverkehr vor allem in Wien-Schwechat einzustellen. Stattdessen ordnete
man die militärischen Patrouillenflüge diesem unter. Die J-29F wurden bereits nach
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wenigen Tagen wieder aus dem Einsatz abgezogen.
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Vgl. Horst Pleiner/Hubert Speckner (Hrsg.), Zur Verstärkung der nördlichen Garnisonen…, S.
127f.
60 Vgl. Militärgeschichtliche Forschungsabteilung des Heeresgeschichtlichen Museums Wien (MG-
FA)/Bestand Sicherungseinsatz 1968 (SiE 1968), Tagesmeldung, Kommando Luftstreitkräfte, Zl.
1548-geh/EZ/68, 23.08.1968.
61 Zu den diplomatischen Protesten bezüglich der sowjetischen Luftraumverletzungen siehe Peter
Ruggenthaler, Der Neutralität verpflichtet: die sowjetisch-österreichischen Beziehungen 1968, in:
Karner/u.a. (Hrsg.), Prager Frühling. Das internationale Krisenjahr 1968. Beiträge, Graz 2008, S.
999ff.
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Vgl. Hoffmann, Luftraum in der Krise, S. 105.
63
Vgl. MGFA/Bestand SiE 1968, Vortrag, Bundesministerium für Landesverteidigung, StbAbt, o. Zl.,
23.08.1968.
64
Vgl. MGFA/Bestand SiE 1968, Gedächtnisprotokoll über die am 21. August 1968 stattgefundene
Besprechung. Zeitablauf, o. Zl., 21.08.1968.
65
Vgl. Hoffmann, Luftraum in der Krise, S. 106.

