Page 42 - Airpower in 20th Century - Doctrines and Employment
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            wurde. Einzelne Komponenten wie etwa die passive Luftraumüberwachung, für die
            der politische Wille gegeben war, erfuhren nach wie vor eine Aufwertung. Aber so-
            wohl die zwischenzeitlich wieder erwachte Lenkwaffendiskussion, wie die Frage
            nach Überschall-Abfangjägern wurde vorerst auf Eis gelegt. Eine Sonderrolle spielte
            die Fliegerabwehr respektive die Luftabwehr, die größtenteils nach wie vor bei den
            mechanisierten Verbänden organisiert war. Nach und nach wurden über die Flie-
            gerdivision einzelne Luftabwehrbataillone aufgebaut, welche die Kernaufgabe des
            Objektschutzes erhielten. Damit war die Fliegerabwehr definitiv nicht nur in ihrer
            grundsätzlichen Aufgabe, sondern auch in ihrer Struktur vollständig zweigeteilt, was
            zu einem Hemmnis in der Entwicklung der Waffengattung und einem Tauziehen bei
            Rüstungsbeschaffungen führte. 41
               Das Luftkriegswesen war Ende der 1970er Jahre auf einem so geringen Niveau,
            dass ein neuerlicher Aufbau kaum mehr möglich erschien. Über mehrere sogenannte
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            „Arbeitsgemeinschaften  Luftraumverteidigung“  (AG-LRV)   versuchte  man  den-
            noch eine generelle Bearbeitung und Neupositionierung zu erreichen. Jedoch auch
            im Landesverteidigungsplan, der 1978 erstellt und 1983 verfügt wurde, fehlte die
            Luftraumverteidigung völlig: „Man beschränkte sich auf die [Wahrung der] Luft-
            hoheit im Neutralitätsfall ohne zu erklären, wie Letzteres ohne Luftverteidigungs-
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            kräfte möglich sein würde.“  Damit hatte man den Luftraum aus dem letzten, im
            Landesverteidigungsplan prioritär gereihten Einsatzfall, dem Verteidigungsfall, her-
            ausgenommen, gestand aber zumindest für den Krisen- und den Neutralitätsfall eine
            gewisse Relevanz der Bereiche Luftraumbeobachtung und Identifikation von Luft-
            fahrzeugen ein.  Diese Definition war auf die Aufgaben der Luftraumüberwachung
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            zugeschnitten. 1983 wurde das Flugmelderegiment zum Kommando Luftraumüber-
            wachung (LRÜ), womit zumindest die passive Komponente vorhanden und im wei-
            teren Aufbau begriffen war. Diese musste jedoch wirkungslos bleiben, da man auf
            keine aktiven Komponenten zurückgreifen konnte. Letztlich brachte dieser Umstand
            die erneute Abfangjägerdiskussion ins Rollen, die 1985 zur Beschaffung von Saab
            35 OE „Draken“ führte, deren möglicher Ankauf bereits bei vorherigen Abfangjä-
            gerdiskussionen Gesprächsthema gewesen waren.  Die Frage nach einer den Aufga-
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            ben angepassten Bewaffnung blieb freilich ungeklärt. Das die Begrüßung der ersten
            Überschalljagdflugzeuge in Österreich sowohl vonseiten der Bevölkerung als auch
            der Politik mehr als frostig verlief, legt ein Zeugnis über die allgemeine, beinahe in


            41   Im  Bereich  der  Rüstungsbeschaffungen  ergab  sich  im  Bereich  der  Fliegerabwehr  vor  allem  die
               Konkurrenz zwischen Fliegerabwehrpanzer- und Lenkwaffenankauf, ausgerichtet an den jeweili-
               gen Aufgaben. Vgl. Georg Hoffmann, Von Radar Raketen und Neutralität… Auswirkungen und
               Lösungen  von  politischen  Aufgabenstellungen  auf  der  militärischen  Ebene  der  Waffengattung
               Fliegerabwehr, mit dem Schwerpunkt der Zweiten Republik von 1955 bis 2006, unveröffentlichtes
               Manuskript, Graz 2007, S. 58ff.
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                Vgl. Korkisch, Die Luftstreitkräfte der Republik Österreich bis 1978, S. 230f.
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                Hoffmann/Schulz/Goll (Hrsg.), Österreichische Luftstreitkräfte 1955 – 2005, S. 26.
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                Vgl. Hainzl, Die Luftstreitkräfte Österreichs 1955 bis heute, S. 80.
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                Vgl. Ebenda, S. 187ff.
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