Page 40 - Airpower in 20th Century - Doctrines and Employment
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            stritten sowie ineffizient und wurde schließlich 1973, im Gedächtnis ihres ehemali-
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            gen Kaders als „Gespensterbrigade“  haften bleibend, wieder aufgelöst.
               Den Höhepunkt dieser, für die Luftstreitkräfte negativen Entwicklung stellte wohl
            das Jahr 1968 und der Einsatz des Bundesheeres während der ČSSR-Krise dar. Die
            Krise wurde vor allem im Luftraum, durch zahlreiche Luftraumverletzungen wahr-
            genommen, denen die Luftstreitkräfte, aufgrund ihrer unzureichenden technischen
            Ausrüstung nichts entgegenzusetzen hatten. Besonders drastisch wirkte sich jedoch
            der fehlende politische Wille zu einer Luftraumverteidigung in einem Krisenfall, vor
            allem aber einem Neutralitätsschutz – für den es keine Planungen, sondern lediglich
            Vorstellungen gab – aus. Dem nun schlagartig, vor allem in der Öffentlichkeit, er-
            wachten Interesse am Neutralitätsraum Luftraum konnte so keine militärisch wirksa-
            me Komponente zugeordnet werden, was entweder zu einer massiven Verbesserung
            oder aber zu einer endgültigen Zerschlagung dieses Systems führen musste. Letzte-
            res war schließlich auch der Fall.


            1.1. Phase 3: Raumverteidigung (1970-1989)

               Das  Jahr  1968,  das  als  allgemeine  Zäsur  gesehen  werden  muss,  leitete  nicht
            nur einen Wandlungsprozess in der österreichischen Neutralitätspolitik hin zu ei-
            ner stärker akzentuierten Außenpolitik ein, sondern beendete auch das Festhalten
            am ungeschriebenen Verteidigungskonzept „Schild und Schwert“ mit seiner star-
            ren  Verteidigung  des  Grenzraumes.  Wesentlich  stärker  trat  nun  die  bewegliche,
            tiefgestaffelte Verteidigung in den Vordergrund, die viel eher den österreichischen
            geografischen  Gegebenheiten  und  militärischen  Ressourcen  angepasst  erschien.
            Diese neue Doktrin fand ihre Umsetzung ab dem Jahr 1970 unter der Bezeichnung
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            „Raumverteidigung“.  Dass einer der wesentlichen Faktoren für den Übergang zur
            Raumverteidigung die grundsätzliche Ansicht war, „(…) daß bei einem Angriff auf
            Österreich, der Aggressor die absolute Luftüberlegenheit, ja die Luftherrschaft be-
            sitzen würde (…)“ , zeigt den mittlerweile unbedeutenden Status der Luftstreitkräf-
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            te. Dieser Umstand wurde grundsätzlich angereichert durch die neue bewegliche
            Verteidigungsform, die im Verteidigungsfalle keine starre Grenzverteidigung mehr
            verlangte, sondern die Möglichkeit zur Preisgabe von nicht zu verteidigendem Ge-
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            lände vorsah.  Damit war auch der Luftraum hinsichtlich seiner Rolle in neuerliche
            Diskussion geraten, wenngleich selbigem als Neutralitätsraum (im klar definierten
            Neutralitätsfall) durchwegs eine Existenzberechtigung eingeräumt wurde. Das führ-


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                Georg Hoffmann/Hermann Schulz/Nicole-Melanie Goll (Hrsg.), Österreichische Luftstreitkräfte
               1955 – 2005, Gröbming 2005, S. 268.
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                Pleiner, Die Entwicklung der militärstrategischen Konzeptionen des österreichischen Bundesheeres
               von 1955 bis 2005, S. 329.
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               Hainzl, Die Luftstreitkräfte Österreichs 1955 bis heute, S. 73.
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               Vgl.  Walter  Mayer,  Das  neue  Konzept,  in:  Rauchensteiner/Etschmann/Rausch  (Hrsg.),  Tausend
               Nadelstiche, S. 105ff.
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