Page 39 - Airpower in 20th Century - Doctrines and Employment
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neutraler luftraum. die entwiCklung und zäsuren der ÖsterreiCHisCHen luftstreitkräfte ... 39
außerhalb des optischen Bereiches des Piloten. Von einer Schnittstelle zu Radar-
stationen am Boden war man technologisch noch weit entfernt. Die wesentlichen
Aufgaben, welche die J-29F nun im Rahmen der operativen Aufgaben der Luftstreit-
kräfte provisorisch übernahmen, waren jene von Aufklärern und Jagdbombern. Hier-
zu wurden sie in Jagdbombereinheiten beziehungsweise einem Jagdbomberverband
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zusammengefasst. Das beinhaltete nun Elemente, die sich grundsätzlich auch für
die Unterstützung von Landstreitkräften eigneten.
1964 wurde nicht zuletzt aufgrund dieser Entwicklung, eine „Luftraumverteidi-
gungskommission“ im Bundesministerium für Landesverteidigung ins Leben geru-
fen, die über die zukünftige Gestaltung der Luftstreitkräfte beraten und das immer
wieder offensichtliche Manko der Luftraumverteidigung bearbeiten sollte. Offiziere
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der Luftstreitkräfte waren in dieser nur mehr in der Minderheit vertreten. Das Ergeb-
nis dieser Kommission war – wenig überraschend –, dass die Luftstreitkräfte nicht
über die qualitativen, vor allem aber quantitativen Möglichkeiten einer wirkungs-
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vollen Luftraumverteidigung verfügten. Die Aufteilung der Luftstreitkräfte sowohl
in aufgabenmäßiger Hinsicht, als auch in struktureller Hinsicht war damit nur mehr
eine Frage der Zeit. Das erste Element, das den Luftstreitkräften entfernt wurde, war
die Fliegerabwehr. In einem Prozess, der bei der Heeresreform 1962 (Umsetzung
1963) seinen Anfang fand, 1963 mit der Beschaffung von Fliegerabwehrpanzern
zum Begleitschutz fortgeführt wurde und schließlich 1966 mit der Ausgliederung
der Fliegerabwehr aus der Struktur der Luftstreitkräfte endete, wurden die Fliegerab-
wehrverbände im Wesentlichen auf die mechanisierten Truppen verteilt. Dabei fand
nicht nur eine, in Zeiten von Reformen nicht seltene Umstrukturierung statt, sondern
eine aufgabenmäßige Neuausrichtung. Im Vordergrund stand nun der bewegliche
Begleitschutz von Erdtruppen, mit gänzlich neuen Einsatzverfahren. Das bisherige
Kommando Luftstreitkräfte wurde im selben Jahr auf ein Truppenkommando, im
Range eines Gruppenkommandos reduziert und die Luftabteilung in das Verteidi-
gungsministerium ausgegliedert. 28
Trotz aller Umgliederungen und Reduzierungen ging das Interesse an der Luft-
raumverteidigung nicht gänzlich verloren. In einem relativ kleinen Rahmen versuch-
te man, unter der Bezeichnung „Luftabwehrbrigade“, einen Luftraumverteidigungs-
verband aufzustellen, der neben den Resten der Fliegerabwehr – im Bereich der
Luftstreitkräfte nun als „Luftabwehr“ bezeichnet – auch das Flugmelderegiment aus
dem Bereich der passiven Luftraumüberwachung beinhaltete. Man ging hier hin-
sichtlich eines zielführenden Objektschutzes auch soweit, die Lenkwaffendiskussion
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anzufachen – neuerlich ohne Ergebnis. Die Luftabwehrbrigade blieb höchst um-
25 Vgl. Ebenda, S. 173ff.
26
Vgl. Korkisch, Die Luftstreitkräfte der Republik Österreich bis 1978, S. 229.
27
Vgl. Hainzl, Die Luftstreitkräfte Österreichs 1955 bis heute, S. 50f.
28
Vgl. Ebenda, S. 58f.
29
Vgl. Ebenda, S. 46.

