Page 35 - Airpower in 20th Century - Doctrines and Employment
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neutraler luftraum. die entwiCklung und zäsuren der ÖsterreiCHisCHen luftstreitkräfte ... 35
ber 1955, ein grundsätzlicher sicherheitspolitischer Rahmen respektive Spielraum
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vorgegeben wurde. Trotz unterschiedlicher politischer Auffassungen der regieren-
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den Parteien über die Struktur und den Umfang des Bundesheeres war zumindest
in einer internen Planung eine Luftkomponente angedacht, wenngleich zunächst
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unklar war, in welcher Form diese tatsächlich umgesetzt werden könnte. Es gab
dabei im Wesentlichen zwei Stoßrichtungen, die zum einen den Aufbau einer eigen-
ständigen und zum anderen einer abhängigen, den Landstreitkräften zugeordneten
Struktur, vorsahen. Entscheidender Faktor hierbei waren die operativen Aufgaben,
die man den künftigen Luftstreitkräften übertragen wollte und die sich sehr bald in
zwei Schwerpunkten ausformten: der Luftverteidigung und der Luftunterstützung.
Beide Bereiche standen von Beginn an in einer Art Konkurrenzverhältnis, da sich
sehr schnell abzuzeichnen begann, dass die vorhandenen finanziellen Mitteln eine
gesamte Abdeckung nicht möglich machen würden. Erschwerend kamen noch die
militärischen Einschränkungen des Staatsvertrages, wie etwa das „Raketenverbot“
des Artikels 13, hinzu, die vonseiten der Politik bereits bei den Verhandlungen als
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gegeben hingenommen und trotz der weitreichenden Auswirkungen auf die eigene
Verteidigungspolitik nie zur Diskussion gestellt worden waren. 8
Als im Juli 1955 das britische Foreign Office die österreichischen Planungen
bezüglich eines Aufbaus eines Heeres respektive von Luftstreitkräften beobachtete,
kam es zu folgendem Schluss: “So far as is known, no attempt has been made to do
any serious planning for a future Austrian Air Force […] neither the Austrian Go-
vernment nor the people are yet in a mood to take their defence responsibilities with
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real seriousness“. So war es also vor allem die fehlende politische Willensbildung,
welche die Frühphase der Luftreitkräfte und deren sicherheits- und verteidigungspo-
litische Einordnung prägte. Besonders stark zeigte sich dieser Umstand anhand ei-
nes fehlenden Verteidigungskonzeptes, wodurch weitreichende Zielsetzungen nicht
vorhanden waren – wie auch das britische Foreign Office bemerkte: „[…] there is no
information that Austrian Ministers have attempted to think out what Austria’s future
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posture of defence should be […].” Der Luftraum geriet nicht zuletzt dadurch, aber
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Vgl. Gerald Stourzh, Geschichte des Staatsvertrages 1945 – 1955. Österreichs Weg zur Neutralität,
Wien 1985, S. 255ff.
5 Vgl. Friedrich W. Korkisch, Die Luftstreitkräfte der Republik Österreich 1955 bis 2005. Von der
irrelevanten Waffengattung zur Teilstreitkraft: Aus der Sicht der oberen Führung, in: Wolfgang
Etschmann/Hubert Speckner (Hrsg.), Zum Schutz der Republik Österreich… 50 Jahre Sicherheit,
gestern – heute – morgen, Beiträge zur Geschichte des Österreichischen Bundesheeres, Wien 2005,
S. 286.
6 Vgl. Manfried Rauchensteiner, Staatsvertrag und bewaffnete Macht. Politik um Österreichs Heer
1945 – 1955, ÖMZ 3/1980, S. 186.
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Vgl. Stourzh, Geschichte des Staatsvertrages 1945 – 1955, S. 255ff.
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Vgl. Rudolf Hecht, Militärische Bestimmungen in den Friedensverträgen von 1947, in: ÖMZ
5/1979, Wien 1979, S. 382.
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The National Archives Kew Gardens (TNA), Foreign Office (FO) 371/117835.
10
TNA, FO 371/117835.

